[vc_row margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ padding_left=“0″ padding_right=“0″ bg_position=“top“ bg_repeat=“no-repeat“ bg_cover=“false“ bg_attachment=“false“ padding_top=“0″ padding_bottom=“0″ parallax_speed=“0.1″ bg_type=“no_bg“ bg_grad=“background: -webkit-gradient(linear, left top, left bottom, color-stop(0%, #E3E3E3));background: -moz-linear-gradient(top,#E3E3E3 0%);background: -webkit-linear-gradient(top,#E3E3E3 0%);background: -o-linear-gradient(top,#E3E3E3 0%);background: -ms-linear-gradient(top,#E3E3E3 0%);background: linear-gradient(top,#E3E3E3 0%);“ parallax_style=“vcpb-default“ bg_image_repeat=“repeat“ bg_image_size=“cover“ bg_img_attach=“scroll“ parallax_sense=“30″ animation_direction=“left-animation“ animation_repeat=“repeat“ bg_override=“0″ parallax_content_sense=“30″ fadeout_start_effect=“30″ overlay_pattern_opacity=“80″ multi_color_overlay_opacity=“0.6″ seperator_type=“none_seperator“ seperator_position=“top_seperator“ seperator_shape_size=“40″ seperator_svg_height=“60″ seperator_shape_background=“#ffffff“ seperator_shape_border=“none“ seperator_shape_border_width=“1″ icon_type=“no_icon“ icon_size=“32″ icon_style=“none“ icon_color_border=“#333333″ icon_border_size=“1″ icon_border_radius=“500″ icon_border_spacing=“50″ img_width=“48″ ult_hide_row_large_screen=“off“ ult_hide_row_desktop=“off“ ult_hide_row_tablet=“off“ ult_hide_row_tablet_small=“off“ ult_hide_row_mobile=“off“ ult_hide_row_mobile_large=“off“][vc_column width=“1/1″][dt_fancy_title title=“LKW Garantie“ title_align=“left“ title_size=“h1″ title_color=“title“ el_width=“100″ title_bg=“disabled“ separator_color=“default“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Versichert gelten der Motor,Getriebe und die Kraftstoffanlage des in der Versicherungsbestätigung aufgeführten Nutzfahrzeugs (LKW oder SZM). Andere Fahrzeuge auf Anfrage.
- Motor: Schwungscheibe, Ölpumpe, Kurbelwelle und Lager, Steuerräder und Ketten, Kippschalter, Stößel, Nockenwelle, Ventile und Ventilsitze (außer verbrannte Ventile), Kolben und Kolbenringe, Zylinderbohrungen und Laufbuchsen, Pleuel, Zylinderkopf, Motorblock, Turbolader, Ölkühler
- Kraftstoffanlage: Förderpumpe, Einspritzpumpe, Einspritzdüsen.
Die Verwendung einer Verbrauchsoptimierung durch Softwareoptimierung (EcoBlue)ist nur dann versichert, wenn sie durch die Firma fastTuning durchgeführ wurde.
I. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
Versichert werden können Sachen (gem. dem Unterpunkt Versicherte Sache) sofern sie bei Beantragung nicht älter als 5 Jahre sind und die bisherige Laufleitung von 450.000 km nicht überschritten wurde.
Wartungsintervalle laut Herstellerangabe.
II. Versicherte Schäden und Gefahren
Personen und Sachschäden bis 3.000.000 Euro.Versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursache ausschließlich „innere Betriebsschäden“ an versicherten Sachen als Folge von versicherten Schäden und Gefahren gem. § 2 Nr.1 a-e ABMG 92.
Für andere Schäden und Gefahren, insbesondere der Kaskoereignisse und Entwendung/ Unterschlagung besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ereignisse kein Versicherungsschutz.
Darüber hinaus wird keine Entschädigungsleistung fällig, wenn aus einer anderen Versicherung oder einem anderen Vertrag (z.B. Garantie) eine Entschädigung erlangt wird.
III. Repräsentanten
Als Repräsentanten gelten nur:
- bei Aktiengesellschaften: die Mitglieder des Vorstandes oder deren Generalbevollmächtigte
- bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: die Geschäftsführer
- bei Kommanditgesellschaften: die Komplementäre
- bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: die Gesellschafter und die Geschäftsführer der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- bei Einzelfirmen die Inhaber und bei ausländischen Firmen: der den oben genannten entsprechende Personenkreis
IV. Versicherungsort
Abweichend von § 3 ABMG 92 erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Europa sowie die Länder, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.
Für andere Länder ist der Versicherungsschutz gegen Zuschlag vor Risikobeginn zu beantragen.
V. Versicherungssummen auf Erstes Risiko
Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt sind mit 2500 € auf Erstes Risiko versichert. Eine höhere Summe kann von Fall zu Fall gegen Prämienzuschlag vereinbart werden.
VI. Beginn und Ende der Haftung
Beginn mit Abschluß des Kaufvertrages für ein Zusatzsteuergerät.Dauer 12 Monate,jedes Jahr um 1 Jahr verlängerbar (verlängert sich nicht automatisch).KM Beschränkung auf 700.000 KM in Worten eine sieben Hundert Tausend Kilometer, keine Beschränkung des Fahrzeugalters.
Im Falle der Kündigung dieses Vertrages enden alle bereits versicherten Sachen gem. Ziff. 2.2.1 zum jeweiligen Versicherungsperiode.
VII. Ersatzleistung bei Nichtwiederherstellung
Erfolgt keine Wiederherstellung der beschädigten Sache, so ist der Betrag zu zahlen, der für eine Wiederherstellung zu vergüten wäre, maximal jedoch der Zeitwert.
VIII. Wiederherstellung in eigener Regie
Für die Wiederherstellung in eigener Regie gilt ein Stundensatz von 35,00 € vereinbart. Ersatzteile werden gemäß Nettorpreisen des Lieferanten entschädigt. Höhere Eigenkosten werden gegen Nachweis entschädigt. Im
Übrigen gilt § Nr. 4 c ABMG 92.
IX. Selbstbehalt
Von den gesamten Wiederherstellungskosten – mit Ausnahme der Abschleppkosten – wird ein Abzug in Höhe von 10 % pro Jahr (0,833 % je angefangenem Monat), beginnend ab dem Datum der Erstzulassung, mindestens jedoch 1000 €, vorgenommen.
X. Der Versicherungsbetrag inkl. Versicherungssteuer beträgt pro Jahr 499 Euro[/vc_column_text][/vc_column][vc_column][/vc_column][/vc_row]